Verhaltenskodex

Vorwort 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

ein konstruktives und faires Miteinander basiert auf klaren Regeln, die für alle verbindlich sind. Dieser Verhaltenskodex der Fa. Pfnier ist ein zentraler Bestandteil unseres Compliance-Managementsystems (CMS) und steht in enger Verbindung mit unserer Unternehmenspolitik. 

Als langjähriges, traditionsreiches Unternehmen genießen wir eine hervorragende Reputation in der Bauwirtschaft. Unser Erfolg basiert auf gesetzeskonformem, ethischem und nachhaltigem Handeln. Daher verpflichtet sich jeder Mitarbeitende – unabhängig von Position oder Tätigkeitsbereich – zu einem Verhalten, das im Einklang mit geltenden Gesetzen, internen Richtlinien sowie diesem Kodex steht. 

Null-Toleranz-Politik und Konsequenzen 

Die Fa. Pfnier verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf strafrechtlich relevante Verstöße, insbesondere in den Bereichen Korruption, Betrug, Wettbewerbsverstöße, Untreue und andere wirtschaftsstrafrechtliche Delikte. Verstöße gegen diesen Kodex haben konsequente Maßnahmen zur Folge, die von interner Aufklärung und Schulung bis hin zu arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen reichen können. 

Eskalationskonzept und Meldepflicht 

Um eine konsequente Umsetzung sicherzustellen, verfügt unser Unternehmen über einen klar definiertes Eskalationskonzept, das festlegt, wann und wie Verstöße gemeldet und untersucht werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, Verstöße oder Verdachtsfälle umgehend zu melden – entweder über den internen Compliance Beauftragten oder das anonyme Hinweisgebersystem. 

Meldungen werden vertraulich behandelt, und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind vor Repressalien und Benachteiligungen geschützt. Die Compliance-Beauftragte steht für Rückfragen oder Meldungen jederzeit zur Verfügung. 

Pflichten für Geschäftspartner und kontinuierliche Verbesserung 

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für unsere externen Stakeholder, darunter Lieferantinnen und Lieferanten, Subunternehmerinnen und Subunternehmer sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister. 

Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, diesen Kodex aktiv einzuhalten. Verstöße führen zu geeigneten Maßnahmen, bis hin zum Ausschluss von der Zusammenarbeit. 

Unser Compliance-Managementsystem wird regelmäßig überprüft und an neue gesetzliche, regulatorische sowie unternehmensspezifische Anforderungen angepasst, um kontinuierliche Verbesserung und rechtskonformes Handeln sicherzustellen. 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. 

Mit besten Grüßen 

Pfnier Bauunternehmen 
Geschäftsleitung 


Anwendung des Verhaltenskodex 

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie sich unsicher sind, inwieweit die Vorgehensweise ethisch bedenklich ist oder wie die korrekte Vorgehensweise wäre, können Sie sich an den unten abgebildeten Fragen und Antworten orientieren.


Prüffragen zur Anwendung des Verhaltenskodex: 

Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder eine Handlung setzen, stellen Sie sich die folgenden Fragen: 

  • Ist mein Verhalten oder die geplante Vorgehensweise rechtskonform? Werden alle geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien (inkl. Compliance-Vorgaben) eingehalten?
  • Könnte es sich um einen Verstoß gegen Anti-Korruptions-, Wettbewerbs- oder Datenschutzvorgaben handeln?
  • Steht meine Handlung im Einklang mit unserem Verhaltenskodex und den Unternehmenswerten? Erfüllt mein Vorgehen die ethischen und integren Grundsätze unseres Unternehmens?
  • Könnte mein Verhalten als unfair, irreführend oder unethisch ausgelegt werden?
  • Wie würde mein Verhalten von Dritten wahrgenommen werden? Würde ich meine Handlung öffentlich vertreten können – etwa gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, Kunden oder Behörden?
  • Könnte mein Verhalten dem Ruf der Fa. Pfnier schaden, wenn es öffentlich bekannt würde oder in den Medien erscheint? 

Wenn Sie auch nur bei einer Frage Zweifel haben oder eine Unsicherheit besteht: 

  1. Holen Sie Rat ein bei Ihrem Vorgesetzten, der Compliance-Beauftragten oder nutzen Sie das Hinweisgebersystem.
  2. Unsicherheit ist ein Zeichen, dass Klärung notwendig ist – handeln Sie verantwortungsbewusst. 

Compliance Beauftragte:
Sigrid Pfnier sigridpfnier@pnier.at

Externe Meldestelle:
kanzlei@koellyanwaelte.at 


Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Marktteilnehmern, Partnern und Lieferanten 

Unser Unternehmen verpflichtet sich zu einem ethischen, transparenten und regelkonformen Geschäftsgebaren. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern, dass sie sich an gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien und die Werte unseres Unternehmens halten. 

Um sicherzustellen, dass Compliance-Risiken frühzeitig erkannt und Verstöße verhindert werden, setzen wir ein Compliance Management System (CMS) gemäß ISO 37301 um. Dies umfasst: 

  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende und relevante Stakeholder, um Rechtskonformität und ethisches Verhalten zu gewährleisten.
  • Risikobewertung und Präventionsmaßnahmen, um Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und interne Regeln zu minimieren.
  • Ein Meldesystem, das eine anonyme und vertrauliche Möglichkeit bietet, potenzielle Verstöße oder Bedenken zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Audits, um die Wirksamkeit unseres CMS sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. 

Durch diese Maßnahmen stärken wir nachhaltig unsere Reputation, minimieren rechtliche Risiken und fördern eine Kultur der Integrität und Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und Behörden.


Stakeholder 

Stakeholder sind alle Personen oder Gruppen, die ein berechtigtes Interesse am Erfolg und an der Geschäftstätigkeit der Fa. Pfnier haben. Dazu zählen insbesondere Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, Subunternehmerinnen und Subunternehmer, Behörden sowie weitere Geschäftspartner. 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zu einem transparenten und regelkonformen Geschäftsgebaren. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern: 

  • Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben und unseres Verhaltenskodexes
  • Keine Toleranz gegenüber Korruption, Bestechung und wettbewerbswidrigem Verhalten
  • Verantwortung für ethische Geschäftspraktiken und finanzielle Integrität
  • Meldepflicht für Compliance-Verstöße und Zugang zum Hinweisgebersystem 

Die Fa. Pfnier trägt durch die Zusammenarbeit mit lokalen Geschäftspartnern und die Zahlung von Steuern und Abgaben aktiv zur wirtschaftlichen Entwicklung in Österreich bei. 

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist ein zentraler Erfolgsfaktor im Baugeschäft. Qualität bedeutet für uns nicht nur eine einwandfreie Projektumsetzung, sondern auch die Einhaltung von Termin- und Budgetvorgaben, wirtschaftliche Transparenz sowie ein fairer und gesetzeskonformer Umgang mit allen Stakeholdern. 


Verantwortung jedes Mitarbeitenden 

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter verpflichtet sich dazu: 

  • Faire, professionelle und respektvolle Beziehungen zu allen Stakeholdern zu pflegen.
  • Sicherzustellen, dass der Verhaltenskodex in allen Geschäftsverträgen berücksichtigt und von Geschäftspartnern anerkannt wird.
  • Auf die Anliegen relevanter Stakeholder aktiv einzugehen und dabei ethische und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
  • Als Repräsentantin oder Repräsentant der Fa. Pfnier eine Vorbildfunktion für integres und regelkonformes Verhalten zu übernehmen. 


Compliance 

Compliance bedeutet die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Anforderungen sowie internen ethischen Standards und Richtlinien. 

Die Fa. Pfnier hat ein Compliance Management System (CMS) nach ISO 37301 implementiert, das regelmäßig geprüft und zertifiziert wird. Ziel ist es, rechtskonformes, ethisches und transparentes Verhalten in allen Geschäftsprozessen sicherzustellen. 

Die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen und internen Regelungen – insbesondere im Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht – ist eine grundlegende Voraussetzung für ein wirksames Compliance-Managementsystem. 

Damit Compliance im Arbeitsalltag gelebte Praxis ist, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, sich an die Vorgaben zu halten. Schulungen und regelmäßige Informationen zu rechtlichen und internen Regelungen stellen sicher, dass alle Beteiligten gesetzeskonform handeln. 

Zusätzlich wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet, um die sichere und anonyme Meldung von Verstößen zu ermöglichen. 

Pflichten aller Mitarbeitenden 

  • Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und internen Regelungen.
  • Meldung von Verstößen oder Verdachtsfällen umgehend an die direkte Führungskraft oder über das Hinweisgebersystem.
  • Vertraulichkeit und Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber: Meldungen werden diskret behandelt, und es gibt keine Repressalien für Personen, die berechtigte Hinweise geben. 


Bestechung und Korruption 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zu einem fairen, ehrlichen und verantwortungsvollen Geschäftsgebaren gegenüber Kunden, Lieferanten, Behörden, Institutionen und allen Geschäftspartnern. 

Jede Form von Korruption, Bestechung oder unlauteren Geschäftspraktiken wird strikt abgelehnt. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen sowie der internen Compliance-Richtlinien ist für alle Mitarbeitenden verbindlich. 

Was ist Korruption und Bestechung? 

Korruption und Bestechung umfassen die Annahme oder das Anbieten persönlicher Vorteile für sich selbst, Familienangehörige oder Dritte, um geschäftliche Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen. Dies gilt für finanzielle Vorteile, Geschenke, Einladungen, Spenden oder sonstige Zuwendungen, die nicht den unternehmensinternen Richtlinien entsprechen.

Warum ist Korruption so schädlich? 

  • Korruption verursacht finanzielle Schäden und untergräbt das Vertrauen in unser Unternehmen.
  • Sie gefährdet unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit auch Arbeitsplätze.
  • Korruption stellt einen strafrechtlich relevanten Tatbestand dar.
  • Das Ansehen und die Integrität unseres Unternehmens werden erheblich geschädigt. 


Unsere Null-Toleranz-Politik 

Die Fa. Pfnier verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Bestechung und Korruption. Es ist untersagt, persönliche Vorteile in Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen zu gewähren, anzunehmen oder zu fordern. 

Insbesondere gilt: 

  • Alle Mitarbeitenden müssen darauf achten, dass keinerlei Interessenkonflikte entstehen.
  • Geschäftliche Entscheidungen dürfen niemals durch persönliche Vorteile beeinflusst werden.
  • Bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen ist höchste Transparenz sicherzustellen.
  • Meldung von Verdachtsfällen über das Hinweisgebersystem – anonym und vertraulich.
  • Jede Maßnahme, die zu einer pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung führt, ist untersagt. 

Konsequenzen bei Verstößen 

Das Unternehmen wird jeden Verdachtsfall konsequent aufklären und bei Verstößen: 

  • Dienstrechtliche Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) einleiten.
  • Strafrechtlich relevante Fälle an die zuständigen Behörden weiterleiten.
  • Alle rechtlichen Mittel zur Schadenswiedergutmachung ausschöpfen. 


Annahme von Geschenken, Sachleistungen, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie deren Anbieten 

Grundsätzlich ist die Annahme oder das Anbieten von Geschenken, Geldleistungen oder sonstigen materiellen Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis untersagt. 

Ausnahmen und zulässige Zuwendungen 

  • Kleine Aufmerksamkeiten mit vernachlässigbarem wirtschaftlichem Wert, die als orts- und landesübliche Geschenke oder sozial anerkannte Gepflogenheiten gelten (z. B. Werbegeschenke, kleinere Bewirtungen).
  • Einladungen zu geschäftlichen Veranstaltungen, sofern ein sachlich gerechtfertigtes Interesse und ein klarer geschäftlicher Bezug bestehen. 

Genehmigungspflichtige Zuwendungen 

  • Geschenke und Einladungen mit einem Wert von über EUR 100, – erfordern die vorherige Zustimmung der Geschäftsführung.
  • Geschenke oder Einladungen an Amtsträger oder im privatwirtschaftlichen Bereich müssen vorab auf Zulässigkeit geprüft und nach den geltenden Richtlinien bewertet werden. 

Verantwortung der Mitarbeitenden 

  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter urteilt verantwortungsbewusst, ob eine Zuwendung im Rahmen der Gastfreundschaft liegt oder ob ihre Annahme oder Gewährung das Geschäftsverhältnis unzulässig beeinflussen könnte.
  • Mitarbeitende haben eine Vorbildfunktion und sind verpflichtet, faire Geschäftspraktiken aktiv zu fördern. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Unzulässige Geschenke oder Zuwendungen müssen gemeldet werden (Compliance-Beauftragte, Führungskraft oder Hinweisgebersystem).
  • Verstöße gegen diese Vorgaben können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. 


Fairer Wettbewerb und Kartellrecht 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zu einem transparenten, fairen und regelkonformen Verhalten am Markt. 

Jede Form der Einschränkung des freien Wettbewerbs oder Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sind mit unserer Unternehmenskultur unvereinbar und werden nicht geduldet. 

Verbotene wettbewerbswidrige Praktiken umfassen insbesondere: 

  • Illegale Preisabsprachen oder Einflussnahme auf Marktpreise.
  • Absprachen über Marktaufteilung oder die Zuteilung von Kundinnen und Kunden, Regionen oder Projekten.
  • Abgestimmte Verhaltensweisen mit Mitbewerbern, die darauf abzielen, den freien Wettbewerb einzuschränken.
  • Austausch sensibler oder wettbewerbsrelevanter Informationen mit Mitbewerbern. 

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden sich regelkonform verhalten, werden alle betroffenen Beschäftigten regelmäßig in umfangreichen Schulungen über das Kartellrecht, wettbewerbsrechtliche Risiken und zulässiges Marktverhalten aufgeklärt.

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Keine Absprachen oder Vereinbarungen mit Mitbewerbern, die den freien Wettbewerb einschränken.
  • Keine Weitergabe oder Annahme sensibler wettbewerbsrelevanter Informationen an oder von Mitbewerbern.
  • Sofortige Meldung an die Compliance-Beauftragte oder die Führungskraft, wenn Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit eines geschäftlichen Vorgehens bestehen. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Wettbewerbswidrige Absprachen sind gesetzlich verboten und können erhebliche Strafen für das Unternehmen und betroffene Mitarbeitende nach sich ziehen.
  • Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Verstöße oder Verdachtsfälle unverzüglich über das interne Compliance-System oder das Hinweisgebersystem zu melden.
  • Verstöße gegen das Kartellrecht können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung sowie strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. 


Soziales und faire Arbeitsbedingungen 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben und fördert eine faire, diskriminierungsfreie und sichere Arbeitsumgebung. 

Unser besonderes Augenmerk liegt auf: 

  • Gerechter Entlohnung, die auf dem Prinzip der Gleichbehandlung basiert – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sonstigen Merkmalen.
  • Null-Toleranz gegenüber Diskriminierung, Belästigung und jeglicher Form von Benachteiligung.
  • Klarem Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowohl auf unseren Baustellen als auch innerhalb unseres Einflussbereichs.
  • Anerkennung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen sowie die Bildung eines Betriebsrats.
  • Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften für minderjährige Mitarbeitende – insbesondere im Bereich der Lehrlingsausbildung. 

Die Fa. Pfnier hält sich strikt an alle nationalen und internationalen arbeitsrechtlichen Vorgaben und berücksichtigt lokale arbeitsrechtliche Besonderheiten. 

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Respektvoller und würdevoller Umgang mit allen Kolleginnen und Kollegen sowie Geschäftspartnern.
  • Einhaltung der Unternehmensrichtlinien zu fairen Arbeitsbedingungen und Anti-Diskriminierung.
  • Meldung von Verstößen gegen Menschenrechte oder arbeitsrechtliche Vorschriften an die Compliance-Abteilung oder über das Hinweisgebersystem.
  • Offene Kommunikation mit Führungskräften über Arbeitsbedingungen, ohne Angst vor negativen Konsequenzen oder Repressalien. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben oder Menschenrechte sind nicht tolerierbar.
  • Mitarbeitende sind verpflichtet, mögliche Missstände frühzeitig zu melden.
  • Sanktionen bei Verstößen reichen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen bei schweren Verstößen. 


Sicherheit und Gesundheit 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zur Schaffung und Erhaltung eines sicheren, gesunden und risikobewussten Arbeitsumfelds. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren und eine nachhaltige Sicherheitskultur zu etablieren. 

Unsere Grundsätze zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfassen:

  • Strikte Einhaltung aller gesetzlichen und internen Sicherheitsvorschriften.
  • Erkennen, bewerten und minimieren von Gefahrenpotenzialen.
  • Systematische Schulungen und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden.
  • Präventive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Unfallvermeidung.
  • Dokumentation und Analyse von Beinaheunfällen zur kontinuierlichen Verbesserung.
  • Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen sind integraler Bestandteil unseres Managementsystems und werden regelmäßig überprüft, angepasst und verbessert.
  • Pflichten der Mitarbeitenden
  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.
  • Alle Mitarbeitenden tragen aktiv dazu bei, Risiken zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
  • Verantwortung für die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit von Kolleginnen und Kollegen übernehmen.
  • Bei Gefährdungen sofort Maßnahmen ergreifen oder melden, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
  • Meldung von (Beinahe-)Unfällen oder gesundheitsschädlichen Zuständen an die Führungskraft oder das Arbeitsschutzteam. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Unfälle, Beinaheunfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Fahrlässiges Verhalten, das die Sicherheit oder Gesundheit anderer gefährdet, wird nicht toleriert und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften kann zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung führen. 


Vielfalt und Chancengleichheit 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zu einer Unternehmenskultur, die auf Respekt, Vielfalt und Chancengleichheit basiert. Wir fördern ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld und stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden gleiche Chancen haben – unabhängig von: 

  • Hautfarbe, Nationalität oder sozialer/ethnischer Herkunft
  • Etwaigen Behinderungen
  • Geschlecht oder sexueller Orientierung
  • Religiöser oder politischer Überzeugung
  • Familienstand oder Alter 

Wir tolerieren keine Form von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder Benachteiligung und setzen uns für ein offenes und integratives Arbeitsumfeld ein. 

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt aktiv zu einem respektvollen und wertschätzenden Arbeitsumfeld bei.
  • Respekt und Offenheit gegenüber Ideen und Meinungen anderer fördern eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
  • Keine Beteiligung an Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung – wer ein solches Verhalten beobachtet, muss es an die Führungskraft oder das Hinweisgebersystem melden. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Verstöße gegen Chancengleichheit oder diskriminierendes Verhalten umgehend zu melden.
  • Jede Form von Diskriminierung oder Belästigung wird nicht toleriert und führt zu angemessenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
  • Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind vor Repressalien geschützt. 


Datenschutz und Vertraulichkeit 

Der vertrauensvolle und verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Daten ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und Compliance-Verpflichtungen. 

Datenschutz und personenbezogene Daten 

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Gesundheitsdaten, Fotos) erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den nationalen Datenschutzbestimmungen.
  • Personenbezogene Daten dürfen nur zu legitimen, notwendigen und genehmigten Zwecken erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  • Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, personenbezogene und vertrauliche Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 

Vertraulicher Umgang mit Unternehmensinformationen 

  • Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Unternehmens unbefugt weitergegeben werden.
  • Dies gilt insbesondere für strategische Unternehmensdaten, Finanzinformationen, technische Entwicklungen sowie Verträge und Kundendaten.
  • Alle Mitarbeitenden haben sicherzustellen, dass geschäftliche Informationen angemessen gesichert und nur für berechtigte Zwecke genutzt werden. 

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Sorgfältiger Umgang mit personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnissen.
  • Keine unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen oder Informationsverlusten an zuständige Stelle. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Verstöße gegen Datenschutzvorgaben können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Maßnahmen führen.
  • Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen oder unbefugte Offenlegungen sofort zu melden.
  • Das Unternehmen stellt sicher, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Nachteilen geschützt sind. 


Umgang mit Unternehmenseigentum 

Das Unternehmenseigentum der Fa. Pfnier umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Werte. 

  • Materielles Unternehmenseigentum umfasst beispielsweise Laptops, Firmenhandys, Dienstautos, Baumaschinen und Werkzeuge.
  • Immaterielles Unternehmenseigentum beinhaltet Wissen, Betriebsgeheimnisse, technische Entwicklungen, vertrauliche Geschäftsinformationen und geistiges Eigentum. 

Der sorgsame und rechtmäßige Umgang mit Unternehmenseigentum ist für den wirtschaftlichen Erfolg und die Sicherheit des Unternehmens essenziell. Eine widerrechtliche, nachlässige oder missbräuchliche Nutzung wird nicht toleriert.

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit allen Unternehmensressourcen.
  • Unternehmenseigentum darf nur für betriebliche Zwecke genutzt werden; eine private Nutzung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
  • Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht unbefugt weitergegeben oder unsachgemäß verwendet werden.
  • Meldung von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Unternehmenseigentum an die zuständige Stelle. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Missbrauch, Diebstahl oder widerrechtliche Nutzung von Unternehmenseigentum kann arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen haben.
  • Vertrauliche Informationen dürfen nur an autorisierte Personen weitergegeben werden.
  • Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Verstöße oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden. 


Aus- und Weiterbildung 

Die Fa. Pfnier verpflichtet sich zur kontinuierlichen Förderung und Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Ein gut geschultes Team ist die Grundlage für Innovation, Qualität und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die persönliche und fachliche Weiterbildung ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Fähigkeiten zu erkennen, auszubauen und verantwortungsbewusst einzusetzen. 

Die Aus- und Weiterbildung umfasst sowohl fachliche Schulungen als auch Compliance-relevante Themen, um sicherzustellen, dass gesetzliche und unternehmensinterne Vorschriften jederzeit eingehalten werden. 

Verpflichtungen des Unternehmens 

  • Bereitstellung von regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Schulungen.
  • Förderung individueller Entwicklungspläne, um die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeitenden zu stärken.
  • Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden Zugang zu relevanten Schulungen unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion erhalten. 

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Verantwortung für die eigene Weiterbildung übernehmen und aktiv an Schulungsmaßnahmen teilnehmen.
  • Regelmäßige Feedbackgespräche mit Führungskräften nutzen, um sich weiterzuentwickeln.
  • Die vermittelten Inhalte anwenden und sicherstellen, dass alle relevanten gesetzlichen und unternehmensinternen Anforderungen eingehalten werden.
  • Meldung von Schulungsbedarf oder Wissenslücken an die zuständige Führungskraft oder Personalabteilung. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Nicht wahrgenommene oder verweigerte Pflichtschulungen können zu Einschränkungen der beruflichen Einsatzmöglichkeiten oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
  • Spezielle Compliance-Schulungen sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend und regelmäßig zu absolvieren.
  • Das Unternehmen stellt sicher, dass Schulungsinhalte regelmäßig überprüft und an aktuelle gesetzliche Anforderungen angepasst werden. 


Schutz von Lebensraum 

Die Fa. Pfnier bekennt sich zu aktivem Umwelt- und Klimaschutz und verfolgt eine nachhaltige Unternehmensstrategie, die Energieeffizienz, Ressourcenschonung und die Minimierung von Umweltrisiken als wesentliche Bestandteile ihrer Geschäftstätigkeit betrachtet. 

Umweltverantwortung bedeutet für uns: 

  • Reduzierung von Schadstoffemissionen durch den Einsatz nachhaltiger Technologien und Prozesse.
  • Förderung erneuerbarer Energien und schrittweise Substitution fossiler Energieträger.
  • Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen gemäß nationalen und internationalen Gesetzen.
  • Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Materialien und Verfahren. 

Pflichten der Mitarbeitenden 

  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter tragen aktiv zum Schutz der Umwelt bei.
  • Umweltbezogene Risiken und Auswirkungen des täglichen Arbeitsablaufs müssen erkannt, vermieden oder reduziert werden.
  • Ressourcen wie Wasser, Energie, Materialien und Rohstoffe sollen verantwortungsvoll und effizient genutzt werden.
  • Abfälle müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften getrennt, reduziert und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Alle umweltrelevanten Gesetze und betrieblichen Vorschriften sind strikt einzuhalten. 

Meldepflicht und Konsequenzen 

  • Jede Form von Umweltverstößen, unsachgemäßer Abfallentsorgung oder fahrlässigem Umgang mit Ressourcen muss sofort gemeldet werden.
  • Nichtbeachtung umweltrechtlicher Vorschriften kann zu behördlichen Strafen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.